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    Einlagensicherung

    Einlagensicherung

    Was Sie über die Einlagensicherung in Europa wissen sollten

    Die Einlagensicherung ist ein wesentliches Instrument, um das Vertrauen in das Bankensystem zu gewährleisten und Sparer vor Verlusten zu schützen. Sie stellt sicher, dass Bankkunden bei der Insolvenz einer Bank zumindest einen Teil ihrer Einlagen zurückerhalten. Innerhalb der Europäischen Union gelten dabei einheitliche Mindeststandards, um Anleger in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen abzusichern.

    Grundlagen der Einlagensicherung

    Die Einlagensicherung bietet Schutz für Einlagen wie Girokonten, Sparkonten und Festgelder bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. In der EU beträgt dieser Höchstbetrag pro Kunde und Bank 100.000 Euro. Diese Garantie wird durch nationale Einlagensicherungssysteme gewährleistet, die nach harmonisierten EU-Richtlinien arbeiten.

    Wichtige Merkmale der Einlagensicherung:

    • Abgedeckte Einlagen: Sicht-, Spar- und Termingelder.
    • Nicht abgedeckt: Wertpapiere, Investitionen in Fonds oder Kryptowährungen.
    • Erstattungszeitraum: Rückzahlungen erfolgen innerhalb von 7 Arbeitstagen.

    Die Einlagensicherung schützt sowohl Privatpersonen als auch kleinere Unternehmen. Ziel ist es, finanzielle Stabilität zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Bankensystem zu stärken.

    Wie funktioniert die Einlagensicherung?

    Die Finanzierung der Einlagensicherung erfolgt durch regelmäßige Beiträge der Banken in einem jeweiligen EU-Mitgliedstaat. Diese Gelder werden in einem Fonds gesammelt, der im Falle einer Bankenkrise genutzt wird, um Kundeneinlagen bis zur garantierten Höchstgrenze abzusichern.

    Beispiel: Wenn eine Bank in Schwierigkeiten gerät, können Sparer ihre Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro erstattet bekommen – unabhängig davon, wie viele Einlagen die Bank insgesamt verwaltet.

    Die Einlagensicherungssysteme sind so konzipiert, dass sie schnell und effizient auf Bankeninsolvenzen reagieren können.

    Rechtliche Rahmenbedingungen

    Die EU-Richtlinie 2014/49/EU regelt die Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union und legt einheitliche Mindeststandards fest. Diese beinhalten:

    1. Einheitliche Deckung: Alle EU-Mitgliedstaaten garantieren mindestens 100.000 Euro pro Kunde und Bank.
    2. Schnelle Auszahlung: Rückzahlungen müssen innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgen.
    3. Transparenz: Banken sind verpflichtet, ihre Kunden regelmäßig über die Einlagensicherungssysteme zu informieren.

    Diese Richtlinie sorgt dafür, dass Bankkunden in ganz Europa von denselben Schutzstandards profitieren, unabhängig davon, in welchem EU-Land sie ihre Bankgeschäfte tätigen.

    Einlagensicherung in den europäischen Ländern

    Jedes EU-Land hat ein eigenes nationales Einlagensicherungssystem, das die Auszahlung im Falle einer Bankinsolvenz regelt. Kunden können sich bei der jeweiligen nationalen Behörde über die spezifischen Details informieren.

    Hier finden Sie die offiziellen Stellen für die Einlagensicherung in den EU-Ländern:

    1. Belgien: Garantie Fonds
    2. Deutschland: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
    3. Frankreich: Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution
    4. Italien: Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi
    5. Spanien: Fondo de Garantía de Depósitos de Entidades de Crédito
    6. Österreich: Einlagensicherung Austria
    7. Niederlande:De Nederlandsche Bank – Depositogarantiestelsel
    8. Portugal: Fundo de Garantia de Depósitos
    9. Irland: Deposit Guarantee Scheme – Central Bank of Ireland
    10. Dänemark: Garantiformuen
    11. Schweden: Insättningsgarantin
    12. Finnland: Suomen Pankki – Finnish Financial Supervisory Authority
    13. Polen: Bankowy Fundusz Gwarancyjny
    14. Tschechien: Garanční systém finančního trhu
    15. Griechenland: Hellenic Deposit and Investment Guarantee Fund
    16. Ungarn: Országos Betétbiztosítási Alap
    17. Luxemburg: Association pour la Garantie des Dépôts Luxembourg
    18. Slowakei: Fond ochrany vkladov
    19. Slowenien: Slovenski Jamstveni Sklad
    20. Estland: Tagatisfond
    21. Lettland: Finanšu un kapitāla tirgus komisija
    22. Litauen: Indėlių ir investicijų draudimas
    23. Rumänien: Fondul de Garantare a Depozitelor Bancare
    24. Bulgarien: Bulgarian Deposit Insurance Fund
    25. Kroatien: Hrvatska agencija za osiguranje depozita
    26. Malta: Depositor Compensation Scheme
    27. Zypern: Deposit Guarantee and Resolution of Credit and Other Institutions Scheme

     

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